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Im § 11 des Bundesdatenschutz-gesetzes (BDSG) sind für den Kunde
einer Detektei Pflichten definiert.
(15. Januar 2010)


Ermittlungen und Recherchen für zivil- und strafrechtliche Sachverhalte sind ein Kompetenzfeld der Detektei aus Berlin.
Die bei Polizei und Sicherheitsbehörden ausgebildeten Detektive verfügen über Praxis, Qualifizierung und Kompetenz.
Wir ermitteln und beweisen u.a. bei:
Ermittlungen und Recherchen bei Delikten
Im wirtschaftlichen Umfeld und die Unter-
suchung von Schadenfällen gehören zu
den Kompetenzfeldern der Detektei aus
Berlin. Klienten aller Branchen gehören
mittlerweile zu den Kunden der Detektei.
Wir beraten und ermitteln u.a. bei:
Ermittlungen und Observationen für Privat
sind meist vertrauensvolle und diskrete
Dienstleistungen zur Durchsetzung berechtigter Interessen. Privatkunden
werden als meist einmalige Klienten einer
Detektei umfassend beraten und betreut.
Wir ermitteln und beweisen bei:






Fragen an R. Uwe Lange (Wirtschaftsdetektiv)
Presseberichte und Darstellungen in Film und Fernsehen vermitteln gegenwärtig ein falsches Bild von Privatdetektive. Die zuverlässige und auch berechtigte Tätigkeit der Privatermittler zur Durchsetzung rechtlich einwandfreier Interessen-lagen finden kaum Berücksichtigung in den öffentlichen Darstellungen. Professionell tätige Detektive berücksichtigen die vielfältigen rechtlichen Anforderungen an die private Ermittlungstätigkeit der Detektive (Beispiel: Presseberichte).
Stundensätze zwischen 40,- € und 125,- € pro Leistungsstunde werden von den Berufsverbänden als betriebswirt-schaftlich vertretbar und branchenüblich bewertet. In den letzten fünf Jahren werben Neueinsteiger - der Zugang zur
Tätigkeit eines Detektivs ist nicht geregelt - mit Preisen zwischen 20, - EUR und 35,- EUR. Detektivbüros sind privat-wirtschaftlich organisierte Unternehmungen und sie unterliegen damit zahlreichen betriebswirtschaftlichen, steuer-rechtlichen und branchenspezifischen Anforderungen. Dazu zählen auch: Qualifikation und Weiterbildung.
Stundensätze zwischen 40,- € und 46,- € (netto) pro Leistungsstunde werden bei Privatpersonen für die Ermittlungen der Detektive berechnet. Notwendige Nebenkosten, wie 0,60 € pro gefahrener Kilometer werden gesondert ausgewiesen und abgerechnet. Die Auftragsrealisierung erfolgt nach Beratung und Besprechung zum Sachverhalt. Bei Unternehmen oder Rechtsanwälten werden Stundensätze zwischen 46,- € und 80,- € (netto) pro Leistungsstunde zum Ansatz gebracht. Das berechtigte Interesse, mögliche Kostenrisiken, Prozedere der Auftragsabwicklung werden umfassend mit dem Kunden besprochen. Der Kunde erhält die notwendige Unterstützung bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen, wie § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (Pflichten für den Auftraggeber).
Mehrere hundert Detektive und Detekteien werben offensiv in Print- und Online-Medien mit ihren Dienstleistungen. Für Kunden ein schwieriges Unterfangen, den „richtigen“ Dienstleister zu finden. Hier empfehle ich als Lektüre die Veröffentlichung im Anwaltsreport 2004 - nach sechs Jahren immer noch aktuell (Artikel: Auswahl Detektive).
Der BHE gibt wichtige Hinweise für
das gerichtliche Verfahren.
(14. Januar 2010)
Was ist bei der Mitarbeiterüber-wachung erlaubt - Artikel des VNR.
(13. Januar 2010)
Durch neue Gewerbeordnung ist die Tätigkeit von Detekteien in der EU neu geregelt (Info BDD).
(12. Januar 2010)
Der Spiegel informiert auf der Grundlage der aktuellen KPMG-Studie zur Kriminalitätsentwicklung.
(12. Januar 2010)
KPMG informiert in der neuen Studie
Über aktuelle Tendenzen.
(28. Januar 2010)

Das Portal „transportschaden.biz“
Informiert über Schadensfälle.
(30. Januar 2010)
Nach
(09. Februar 2010)